Am 28. Dezember 2015 erhob das Initiativkomitee Beschwerde beim Bundesgericht
zur Ungültigerklärung der Initiative durch den Kantonsrat
Mit der Initiative haben mehr als 3000 Schwyzer Stimmberechtigte, meistens Eltern, zum Ausdruck gebracht, dass sie mit dem geplanten Totalumbau der Schule und der Abschaffung bewährter Schulfächer nicht einverstanden sind. Doch der Kantonsrat verweigerte an seiner Session vom 18. November 2015 eine Volksabstimmung. Die Initiative sei ungültig. Er liess sich eine Inhaltsdiskussion rundweg verbieten und stützte sich dabei auf eine Beurteilung des kantonalen Rechtsdienstes, die mit juristischen Spitzfindigkeiten operiert und die politischen Rechte gemäss Art 34 der Bundesverfassung und das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt. Die Stellungnahme der Initianten, die auch allen Kantonsräten persönlich zugestellt wurde, blieb offenbar weitestgehend ungelesen.
Die Initianten erwarten, dass das Bundesgericht zumindest über die Streichung des Schulversuchs-Paragrafen abstimmen lässt, damit den grossangelegten und weitgehend nachteiligen Experimenten an den Schulkindern endlich Einhalt geboten werden kann. Auch eine Abstimmung über die Sicherung der bewährten Fächer und Jahrgangsziele im Schulgesetz wäre juristisch ohne weiteres möglich. Beides führt zur überfälligen Korrektur des Zwangsregimes, mit dem ein Schulumbau à la Lehrplan 21 bisher durchgesetzt wurde.
Dossier zur Medienkonferenz vom 12.1.2016
Unhaltbares Vorantreiben der Einführung des Lehrplans 21 - trotz hängiger Initiative
Die Vorbereitungen zur Einführung des Lehrplans werden vom Bildungsdepartement mit Hochdruck vorangetrieben. 2015 wurde eine intensive "Informations-Offensive" durchgeführt. In den Medien und an diversen behördlichen Info-Veranstaltungen hat man eine Steuergeld-finanzierte Anti-Kampagne gegen die Initiative und die Initianten losgetreten. Die Forderung der Initianten, die Einführungsarbeiten ruhen zu lassen, bis die Entscheidung des Volkes gefallen sei, wurde mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2015 verweigert. Auch den beantragten direkten Austausch mit dem Bildungsdepartement hatte man abgelehnt: es bestehe "weder Anlass noch rechtliche Verpflichtung zu einer Aussprache".
Forderung an den Regierungsrat vom 17.3.2015
Juristisches Seilziehen
Mehr als ein halbes Jahr hatten die Rechts-berater der Regierung gebraucht, um formale Mängel zu 'finden', die eine Volksabstimmung verhindern und die Initianten teuren juristi-schen Verfahren und Hinhaltemanövern aus-liefern könnten.
Doch die Initianten haben starke juristische Argumente, die vor Bundesgericht gute Chancen haben.
Juristische Gründe für die Gültigkeit der Initiative
Stellungnahme der Initianten zuhanden der Rechts- und Justizkommission
Will man im Bildungsdepartement vollendete Tatsachen schaffen?
Der Schwyzer Bildungsdirektor und sein Departement behaupten an den Veranstaltungen und in ihren schriftlichen Statements, es gebe "keine Alternative, keinen Plan B, nur den Lehrplan 21 ". Aus ihrer Sicht stimmt das auf tragische Weise, denn unsere Bildungspolitiker handeln nicht frei. Sie sind seit Jahrzehnten am Gängelband einer Agenda der OECD und der EU-Kommission, der grossen Bildungskonzerne und einer wuchernden Schulbürokratie, die das öffentliche Geld umlenkt - weg von den Schülern und ihren wirklichen Bildungsbedürfnissen.
Der namhafte Rechtsprofessor Dr. Andreas Glaser, Universität Zürich, redet beim Lehrplan 21 von "soft law mit Demokratiedefizit". Soft law ist der Hintergrund vieler ferngesteuerter und totalitärer "Entwicklungen" , nicht nur im Schulwesen.
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/glaser/person/publikationen.html
http://www.ivr.uzh.ch/institutsmitglieder/kaufmann/archives/FS08/vorlesung/IO_Folien_29.2.08.pdf
http://www.mpifg.de/people/as/publ_de.asp
http://www.srf.ch/news/wirtschaft/der-siegeszug-des-soft-law
Soft law als Grundlage des Schulsystem-Umbaus? Nicht mit uns! Nicht auf dem Buckel unserer Kinder, Lehrer und Eltern.
Schreiben auch Sie ans Bildungsdepartement,
veröffentlichen Sie Leserbriefe,
fordern Sie eine schnellstmögliche Abstimmung
und die Sistierung der zwangsweisen Einführung des Lehrplans 21 !
Eine neue, schärfere Initiative
Das Vorgehen der Bildungsdepartemente ist in allen Kantonen ähnlich. Es zeigt sich, dass die behördlich forcierte Schulsystemänderung auch in vielen weiteren Bereichen stattfindet:
Bei der ideologisierenden Beeinflussung via Lehrmittel und Lehrerbildung, bei der Steuerung in engmaschigen Schul-Kontrollsystemen und grassierenden Schuldatenspeicherung, bei der Einschränkung der Methodenfreiheit und der Entwertung des Lehrerberufs zum Lernbegleiter und Coach, etc.
Die Lehrer leisten täglich Enormes, aber sie sind existenziell in der Klemme und brauchen politische Hilfe aus der Bevölkerung. Sie sollen sich wieder ihrer primären Aufgabe des Lehrens und Unterrichtens widmen können.
Deshalb arbeitet das Initiativkomitee parallel an der Erarbeitung einer weiteren, noch umfassenderen Initiative - in enger Zusammenarbeit mit vielen besorgten Eltern, Lehrern, Kinderärzten, Therapeuten und verschiedensten Berufsleuten und Wissenschaftlern innerhalb und ausserhalb des Kantons Schwyz.